Jobcenter
Beziehen Sie Leistungen vom Jobcenter, können Zahlungen an die EINHORN-ENERGIE unter Umständen direkt übernommen werden. Sprechen Sie dazu Ihre Beraterin oder Ihren Berater an.
Kundenservice
Wenn es finanziell einmal nicht gut läuft, sind wir für Sie da und suchen gemeinsam mit Ihnen nach einer Lösung. Mit unserer Zahlhilfe passen wir Ihre Zahlungen an, damit es gar nicht erst zu einer Sperrung kommt.
Teilen Sie uns dafür bitte Ihren aktuellen Zählerstand mit. So ermitteln wir Ihren tatsächlichen Verbrauch und den offenen Betrag – und machen Ihnen ein passendes Angebot.
Melden Sie sich frühzeitig bei uns – am besten, bevor Rückstände entstehen.
Mit der Sperrankündigung erhalten Sie ein speziell auf Sie abgestimmtes Angebot zur Abwendung. Sie können sich aber auch schon vorher bei uns melden.
Beziehen Sie Leistungen vom Jobcenter, können Zahlungen an die EINHORN-ENERGIE unter Umständen direkt übernommen werden. Sprechen Sie dazu Ihre Beraterin oder Ihren Berater an.
Bei Schuldnerberatungsstellen können Sie sich als Verbraucher kostenlos beraten lassen – auch zu Energieschulden.